Geltungsbereich:
Unsere Allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen gelten für Abschluss, deren Inhalt und Abwicklung von Rechtsgeschäften der MBS und den Kunden für folgende Produkte
Vertragsabschluss:
Ein Vertrag zwischen Kunde und MBS kommt durch mündliche oder schriftliche Bestätigung der Bestellung durch uns zustande. Sie kann per Fax oder Email erfolgen. Soweit nichts Gegenseitiges vereinbart wurde erfolgt jede Offerte unentgeltlich und gilt maximal 3 Monate.
Preise:
Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart wird. Mehrwertsteuer, Porto, Zoll und Transportkosten sind in den Preisen nicht inbegriffen und werden gesondert in Rechnung gestellt sofern nichts anderes vereinbart wird.
Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt:
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Abgelieferte Ware bleibt bis zum Zahlungseingang Eigentum der Firma MBS. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 4% zuzüglich Spesen in Rechnung gestellt.
Lieferfristen:
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur dann, wenn die erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Zeitpunkt eintreffen. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die MBS kein Verschulden trifft (z. Bsp. Mangel an Rohmaterialien, Strommangel, Streik Aussperrung und höhere Gewalt) berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die MBS für entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
Lieferung:
Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gehen Nutzen und Gefahr mit der Ablieferung der Ware oder Fertigstellung der Installation von Löschanlagen sowie Rauch und Wärmeabzugsanlagen auf den Abnehmer über.
Mangelrüge:
Der Abnehmer hat die von MBS gelieferte Ware und Arbeiten bei Empfang und beim Anlagebau in Anwesenheit des Funktionstest auf Mängel zu prüfen. Die Mangelrügefrist hat innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Ware und Abnahme der Anlagen schriftlich, per Fax oder Email zu erfolgen. Versteckte Mängel sind 14 Tage nach deren Feststellung anzuzeigen.
Haftungsbeschränkungen
Die MBS haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nicht für Handlungen, Unterlassung von Bedienungs- Umgangs- und Wartungsvorschriften sowie Unterlassungen welche Hilfepersonen zuzurechnen sind. Für Mängel an zugekauften Einzelteilen von Löschgeräten und Anlagen wird kostenloser Ersatz geliefert. Evtl. Folgekosten für deren Ein/Ausbau können nicht übernommen werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der:
MBS Sicherheit und Technik AG
4317 Wegenstetten
Zur Beurteilung von Streitigkeiten das Bezirksgericht in 4310 Rheinfelden AG